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Sanierungsgutachten nach IDW S6 gefordert?

Worauf Sie achten müssen.

Um Ihren Liquiditätsengpass schnell zu beseitigen, brauchen Sie ein überzeugendes Konzept für Ihre Bank. Denn Kreditinstitute fordern in der Regel ein Sanierungskonzept, das den spezifischen BGH-Anforderungen sowie dem IDW-Standard S6 entspricht. Welche Anforderungen an Ihr Unternehmen damit im wesentlichen verbunden sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Aus 30 Jahren erfolgreichen Turnaround-Managements wissen wir genau, welche Angaben Ihre Bank verlangt – und bei Finanzierern sind wir als fachkundige Berater für Krisenmanagement anerkannt. Unsere Erfolgsquote: In 95% der Fälle wurde mit unserer Hilfe der Liquiditätsbedarf unserer Klienten gedeckt. Über 660 Mandate zur Restrukturierung sowie exzellente Referenzen in der Finanzbranche sprechen für sich. Und für uns.

 

Warum verlangt Ihre Bank ein Sanierungskonzept von Ihnen?

Ein Sanierungskonzept soll Ihren Finanzierungspartnern aufzeigen, ob und wie Ihr Unternehmen langfristig am Markt bestehen kann – es geht also um die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Ihres Unternehmens. Damit schafft ein Sanierungskonzept die Grundlage für die Vergabe von Krediten auch in Verlustsituationen. Für Ihre Finanzierungs- partner ist die plausible und transparente Darstellung der zukünftigen Ertrags- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens eine unverzichtbare Notwendigkeit für die Kreditvergabe in Ihrer angespannten Ergebnis- oder Liquiditätssituation. Ein in der Krise befindliches Unternehmen wird ohne Sanierungsgutachten eines unabhängigen Beraters deshalb kaum eine weitere Finanzierung erhalten.

 

Was bedeutet IDW-Standard S6?

Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat die Mindestanforde rungen an ein Sanierungskonzept im IDW-Standard S6 zusammengefasst. Diese Anforderungen wer den sowohl von Wirtschaftsprüfern als auch von Finanzierern als Grundlage für ein Sanierungsgutachten herangezogen, um einheitliche Mindeststandards zu gewährleisten und gleichzeitig den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Qualität von Sanierungsgutachten zu genügen.

Daher fordern externe Finanzierungspartner die Vorlage eines Gutachtens nach dem IDW-Standard S6, wenn ein Sanierungsgutachten notwendig wird. Ein derartiges Sanierungskonzept enthält in seinem ersten Teil Aussagen über die wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtliche und ökonomische Einflussfaktoren. Es beschreibt sodann auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung die im Hinblick auf das Leitbild des sanierten Unternehmens zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichzeitig quantifiziert es deren Auswirkungen im Rahmen einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung (integrierte Planung).

Das Konzept muss in zweierlei Hinsicht plausibel und realisierbar sein: Erstens müssen die vorgesehenen Beiträge der von ihm betroffenen Interessengruppen – wie vor allem der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Managements und der Arbeitnehmer – durchsetzbar sein. Und zweitens müssen die definierten operativen und strategischen Restrukturierungsmaßnahmen umsetzbar sein.

 

Welche wesentlichen Inhalte für ein Sanierungskonzept fordert der IDW-Standard?

Wichtig: die Anforderungen des IDW-Standards sind unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls anzuwenden. Das bedeutet: Bei kleineren Unternehmen sind grundsätzlich alle Kernbestandteile eines Sanierungskonzeptes zu bearbeiten. Umfang, Detailtiefe und Berichterstattung können jedoch an die geringere Komplexität des Unternehmens angepasst werden.

Die Analyse der Unternehmenslage Die Feststellung des Krisenstadiums
Besteht bereits eine Liquiditätskrise, befindet sich das Unternehmen in einer Ergebniskrise oder in einem früheren Krisenstadium?
Die Analyse der Krisenursachen
Welche internen und externen Faktoren haben zu dem heutigen Krisenstadium geführt?
Aussagen zur Unternehmensfortführung (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung)
Ist das Unternehmen im momentanen Krisenstadium fortführungsfähig, d. h., kann eine eventuell drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für das laufende und das folgende Jahr ausgeschlossen oder abgewendet werden?
Ein Leitbild des sanierten Unternehmens, an dem sich die Neuausrichtung orientiert Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise
Die möglichen Maßnahmen sind im IDW-Standard entsprechend den Krisenstadien gestaffelt. Entscheidend ist die Frage, welche Maßnahmen jeweils zur Überwindung veschiedener Krisenstadien geplant und geeignet sind (Beispiele: Insolvenzreife, Liquiditätskrise, Erfolgskrise, Produkt- und Absatzkrise, Strategiekrise, Stakeholderkrise)
Eine fundierte Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens auf Basis einer integrierten Sanierungsplanung mit Darstellung der Problem- und Verlustbereiche sowie der Herausstellung der vorgesehenen Maßnahmen und ihrer Effekte.

 

Wann gilt Ihr Unternehmen als sanierungsfähig gemäß IDW-Standard?

Wichtig: Gemäß Entwurf vom 8.9.2017 zur Aktualisierung des IDW S6 umfasst die Renditefähigkeit auch die Erfordernis einer bilanziellen Eigenkapitalausstattung auf Branchenniveau.

Ein Unternehmen gilt als nachhaltig sanierungsfähig, wenn die folgenden drei Kriterien erfüllt sind:

1. Fortführungsfähigkeit
Der Fortführung des Unternehmens stehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten entgegen, insbesondere treten im Prognosezeitraum keine Insolvenzgründe ein (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung). Hierfür genügt in der Regel, dass der Finanzierungsbedarf im laufenden und im kommenden Geschäftsjahr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt werden kann. 2. Renditefähigkeit
Mittelfristig wird eine branchenübliche Rendite sowie ein branchenübliche Eigenkapitalausstattung erreicht Das Unternehmen ist in der Lage, seine Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten Das Unternehmen wird für Kapitalgeber wieder attraktiv 3. Wettbewerbsfähigkeit
Das Unternehmen wird seine Wettbewerbsfähigkeit auf allen relevanten Märkten erhalten oder erlangen Es besitzt langfristig eine gefestigte Marktposition

 

Welche Mindestanforderungen stellt der BGH an ein Sanierungskonzept?

Wichtig: Die vom BGH beschriebenen Anforderungen sind im IDW S6 betriebswirtschaftlich konkretisiert. Die Anwendung des IDW S6 gibt den Beteiligten die Sicherheit, dass alle BGH-Anforderungen berücksichtigt wurden.

1. Das Sanierungskonzept geht von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten aus, ist in sich schlüssig und nicht offensichtlich undurchführbar.

(BGH, Urt. v. 04.12.1997, Az.: IX ZR 47/97)

2. Sowohl für die Frage der Erkennbarkeit der Ausgangslage als auch für die Prog-nose der Durchführbarkeit ist auf die Beurteilung eines unvoreingenommenen (nicht notwendigerweise unbeteiligten), branchenkundigen Fachmanns abzustellen, dem die vorgeschriebenen oder üblichen Buchhaltungunterlagen vorlagen.

(BGH, Urt. v. 04.12.1997, Az.: IX ZR 47/97)

3. Das Sanierungsgutachten enthält eine Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens im Rahmen seiner Wirtschaftsbranche und erfasst die wesentlichen Krisenursachen.

(BGH, Urt. v. 04.12.1997, Az.: IX ZR 47/97)

4. Das Sanierungsgutachten beurteilt die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens zutreffend.

(BGH, Urt. v. 04.12.1997, Az.: IX ZR 47/97)

5. Das Unternehmen ist nach der pflicht-gemäßen Einschätzung eines objektiven Dritten objektiv sanierungsfähig. Die für die Sanierung in Angriff genommenen Maßnahmen sind geeignet, die Gesellschaft in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren.

(BGH, Urt. v. 21.11.2005, Az.: II ZR 277/03)

6. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind in Anfängen schon in die Tat umgesetzt, d. h. die Sanierungsaktivitäten wurden sachgerecht eingeleitet.

(BGH, Urt. v. 12.11.1992, Az.: IX ZR 236/91)

 

Worauf kommt es bei der Wahl eines Sanierungsberaters und -umsetzers an?

Zuallererst: Darauf, dass Sie ihm vertrauen können! Doch woher wissen Sie, ob Sie ihm vertrauen können?
Ein gutes Indiz: Ihr Berater ist bereits sehr lange und erfolgreich im Markt aktiv. Zweites Kriterium: Er nimmt Ihre Aufgabe wichtiger als sich selbst.
Drittens: Er achtet bei all seinen Empfehlungen darauf, dass sie schnell und wirksam umgesetzt werden können!

Außerdem: Ihr Management-Berater sollte Ihre Situation realistisch und weder zu pessimistisch noch zu optimistsich einschätzen und gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Turnaround-Maßnahmen umsetzen können.

Schließlich: “Transparenz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit“ sollte der Dreiklang lauten, der die Arbeit auf Ihrem Projekt maßgeblich bestimmt. In diesem Sinne: Struktur Management Partner – so lautet der Dreiklang, der all diese Kriterien zusammen erfüllt! Dies bestätigt auch eine soeben erschienene wissenschaftliche Studie der SRH Hochschule Heidelberg.
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